The Doobie Brothers

Urheberrecht für Geisterjäger

Urheberrechtsstreitigkeiten haben normalerweise kein großes Humorpotenzial. Anders liegt der Fall bei dem Zwist zwischen den Doobie Brothers und Schauspieler Bill Murray (Ghostbusters, Und täglich grüßt das Murmeltier).

Letzterer hatte für einen Werbespot seiner Golfbekleidungs-Marke den Doobie-Song ›Listen To The Music‹ genutzt, ohne Lizenzgelder dafür zu zahlen. Der Anwalt der Band, Peter T. Paterno, schickte Murray daraufhin eine Unterlassungsaufforderung: »Es ist ein großartiger Song. Ich weiß, dass Sie mir zustimmen, denn Sie haben ihn wiederholt in Ihrer Werbung für ihr Zero Hucks Given-Golfshirt benutzt. Da Sie aber nichts dafür bezahlt haben, sollten sie es vielleicht in Zero Bucks Given (dt.: Keine Kohle gezahlt) umbenennen.«

Da Murray auch Lieder anderer Künstler in seinen Spots verwendete, fügte Paterno hinzu: »Wir wissen, dass Sie noch weitere Songs von anderen Klienten unserer Kanzlei nutzen. Es scheint mir, als sei Donald Trump die einzige Person, die noch häufiger als Sie Musik ohne Erlaubnis einsetzt.« Der Anwalt beendet das Schreiben mit den Worten: »Das wäre jetzt der Teil des Schreibens, in dem ich das Urheberrechtsgesetz zitieren und missbilligend auf die Verletzung eines Unterparagrafen hinweisen müsste, den ich aus Faulheit nicht herausgesucht habe. Anschließend drohe ich Ihnen mit ewiger Verdammnis oder so. Diese haben sie aber bereits mit ihren Garfield-Filmen erreicht. Und Sie wissen, dass Sie Musik in einer Werbung nicht ohne Bezahlung des Urhebers nutzen dürfen.« Murray hat auf die Anschuldigungen noch nicht geantwortet.

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